Parken am ÄrzteZENTRUM

Besucher und Patienten des Ärztezentrums und Areals können nun den neu geschaffenen kostenpflichtigen Parkplatz nutzen. Die Zufahrt erfolgt über die Ruschestraße im Bereich direkt vor der Apotheke im Haus 17 (eingezeichnet in grün).

30 Minuten KOSTENLOS exklusiv für Kunden der Apotheke (Parkschein beim Kauf in der Apotheke entwerten lassen)

Kurzzeitparken auf dem Parkplatz Ärztehaus Ruschestraße 103 Einstellbedingungen für die Nutzung des Kundenparkplatzes

Mietvertrag:

Mit der Annahme des Einstellungsscheines (Parkschein) oder mit dem Einfahren auf den Parkplatz kommtein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages.

Mietpreis / Mietdauer:

Der Mietpreis bemisst sich pro Kfz nach der aushängenden Preisliste (Parkgebühr), die Bestandteil dieser Einstellungsbedingungen ist. Die Höchsteinstelldauer beträgt 168 Stunden, soweit keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Das Kfz kann nur innerhalb der bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters oder des Kfz-Halters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Parkgebührenliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines ist der Mietpreis zu bezahlen, der gemäß der ausgehängten Parkgebührenliste für die Einstelldauer ab Einfahrzeit zu zahlen ist. Im Falle des Parkscheinverlustes wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 € erhoben, hinzu kommen weitere Aufwendungen des Vermieters (ggf. Anfahrt, u.ä.). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine niedrigere Bearbeitungsgebühr entstanden ist.

Haftung des Vermieters:

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit er nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen seiner Angestellten oder Beauftragten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn eine (Kardinals-) Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Die Haftung beschränkt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Schadensersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust des Kfz durch Diebstahl entstehen oder für Schäden, die durch Kfz-Einbrüche, Vandalismus und Entwendung von Gegenständen an oder aus dem Innenraum der Kfz entstehen. Es besteht kein Versicherungsschutz durch den Vermieter bei Schäden durch Dritte.

Störungen der technischen Einrichtung des Parkplatzes oder deren Fehlbedienung durch den Mieter begründen für den Mieter keine Schadenersatzansprüche. Der Vermieter nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Haftung des Mieters / Pfandrecht:

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkplatzes und dessen Nebenflächen. Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu. Befindet sich der Mieter mit dem Ausgleich der Forderung des Vermieters in Verzug, kann der Vermieter die Pfandverwertung frühestens 2 Wochen nach deren Androhung vornehmen.

Zahlung der Parkgebühr:

Die Zahlung des Mietpreises ist nur in bar am Kassenautomat (rechts von der Apotheke) möglich. Soweit der Kassenautomat eine Zahlung per EC-Karte (Lastschrifteinzug) vorsieht, erfolgt die Abbuchung innerhalb ca. einer Woche nach Bezahlung am Kassenautomat. Mit Auswahl der Zahlung per Lastschrifteinzug erteilen Sie uns ein SEPA Mandat, mit dem wir dazu berechtigt sind, den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wir behalten uns vor Gebühren für nicht genehmigte Rücklastschriften weiter zu belasten. Pro Rücklastschrift werden Ihnen die Gebühren in Rechnung gestellt, die von der Bank für den fehlgeschlagenen Einzugsversuchs veranschlagt werden. Hinzukommen können Porto- und Versandkosten. Es steht Ihnen jedoch frei, den Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens zu erbringen. Die Geltendmachung darüberhinausgehende Verzugsschäden bleibt uns vorbehalten. Der Mieter weist sein Kreditinstitut unwiderruflich an, bei Nichteinlösung oder bei Widerspruch der Lastschrift dem Vermieter oder einem von ihm beauftragten Dritten auf Anforderung den Namen und die Anschrift des Mieters mitzuteilen, damit der Anspruch gegen den Mieter geltend gemacht werden kann.

Benutzungsbestimmungen:

Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Vermieters und seiner Mitarbeiter zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Der Vermieter ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr vom Parkplatz zu entfernen. Ferner kann er es auf Kosten des Mieters versetzen lassen, wenn er dies behindernd oder verkehrswidrig abgestellt hat. Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt Schrittgeschwindigkeit.

Der Parkplatz darf nur zum Parken von Personenkraftwagen (maximale Breite: 2,30 m, maximale Fahr-zeuglänge: 5,00 m) benutzt werden. Das jeweilige Kfz ist auf einem der eingezeichneten Stellplätze in der Weise zu parken, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist und kein anderer Parkplatzkunde behindert wird. Pkw mit Anhänger, bzw. einzelne Anhänger sind nicht zugelassen. Motorräder sind nicht zugelassen.

Auf dem Parkplatz und den Nebenfläche sind grundsätzlich nur das Parken sowie die damit einhergehenden Nebennutzungen (Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen) zulässig. Insbesondere untersagtsind:

  • die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, sowie das Lagern leerer Betriebs- stoffbehälter
  • unnötiges Hupen oder sonstige Lärmbelästigungen
  • das Einstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Vergaser, Ölbehälter usw.
  • das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge
  • Reparaturmaßnahmen am Auto, Reifenwechsel

Eigentümer: Hauptstadt Ruschestraße 103 GmbH, Ruschestraße 103 in 10365 Berlin

Pächter / Betreiber: datedicted GmbH, Ruschestraße 103 in 10365 Berlin